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sibirische Holzmerkmale Hof Holzhandel in Gießen

Holzmerkmale

Sortierung nach DIN EN 14519 *

- Gültig für: Fichte/Tanne/Kiefer/Lärche und Douglasie

- Profilholzsortierungen für: Wand- und Deckenbekleidungen sowie Fassaden

Merkmale A-Sortierung B-Sortierung
Äste Zulässig:
-schwarze Punktäste bis 5 mm, sofern sie nicht in Gruppen auftreten
-gesunde fest verwachsene Äste bis zu 10 % der Breite + 30 mm
-teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste (keine Durchfalläste)
-Fichte / Tanne und Lärche bis zu 10 % der Breite + 15 mm
-Kiefer bis zu 10 % der Breite + 30 mm
-vereinzelte kleine fehlende und beschädigte Kantenäste bis zu 20 % der größten zulässigen Astgröße, sofern die Deckung nicht beeinträchtigt wird
– ausgedübelte Äste der gleichen Holzart, bis zur größten zulässigen Astgröße
Nicht zulässig:
- durchfallläste, Astlöcher und Fauläste
Zulässig:
– schwarze Punkte bis 5 mm
- gesunde fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste
– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 10 % der Breite + 50 mm
– vereinzelte Durchfalläste, Astlöcher und Fauläste bis 15 mm
– ausgedübelte Äste der gleichen Holzart
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) Zulässig:
- bei Ästen bis zu 20 % der Astfläche
– bei weiteren Stellen bis zu 20 % der maximalen Astgröße (eine je lfm)
Zulässig:
– bei Ästen bis zu 40 % der Astfläche
– bei weiteren Stellen bis zu 40 % der maxima-len Astgröße (eine je lfm)
Druckholz (Buchs) Zulässig: Zulässig:
Verformung Zulässig:
soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen
Zulässig
soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen
Harzgallen Zulässig:
vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 25 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm
1 Harzgalle bis zu einer Größe von 3 x 40 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Länge
Zulässig:
vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 35 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm
3 Harzgallen bis zu einer Breite von 6 mm und einer Gesamtlänge von 150 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Läng
Risse Zulässig:
-Haarrisse (kaum sichtbar)
– Endrisse, nicht länger als Profilholzbreite
– Endrisse: Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten
– vereinzelt, nicht länger als höchstens 1 / 2 Profilholzbreite
Nicht zulässig:
– Risse, durchgehend, jedoch keine Endrisse
– Risse von Breitseite bis zur Schmalseite– Ringschäle
– Risse auf der Rückseite (Unterseite) über die gesamte Profilholzlänge
Zulässig:
– durchgehende Breitseitenrisse (max. 1 mm breit) bis 300 mm Länge
– Endrisse, nicht länger als die 2 fache Profilholzbreite, vereinzelt zulässig bei Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten
Nicht zulässig:
– Ringschäle
Kernröhre | Markröhre Zulässig:
– auf 1 / 5 der Länge, Breite höchstens 5 mm
Zulässig:
Insektenbefall Nicht zulässig: Nicht zulässig:
Farbe Oberseite: keine Verfärbung (Verfärbung auf der Rückseite zulässig) – leichte Verfärbung, z. B. rote und blaue Flecken (Verfärbung auf der Rückseite zulässig)
Pilzbefall Nicht zulässig: Nicht zulässig:
(Ausnahme siehe Farbe)
Baumkante Zulässig:
– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind
Zulässig:
– auf der Rückseite, wenn Nut und Feder auf 3 / 4 der Länge davon nicht betroffen sind
Rindeeinwüsche Zulässig:
– vereinzelt bis zu einer Größe von 3 mm und 40 mm oder entsprechend in mm²
Zulässig:

* Quelle: DIN EN 14951: 2006:06, Innen und Außenverkleidungen aus massivem Laubholz-Profilholzelemente

Deutsche Fassung EN 14951:2006

Sortierungen gemäß dem Verband Europäischen Hobelindustrie (VEH) *

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für folgende Nadelholzarten: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche sowie Douglasie

2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14951, EN 13629

Merkmale VEH A VEH B
Äste Zulässig:
– Festverwachsene gesunde Äste in beliebiger Anzahl Fichte / Tanne: Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite
– Eingewachsene Äste bis max. 15 mm Durchmesser
– Kiefer / Douglasie: Größe max. 10 % der Brettbreite + 30 mm
– bei 50 % der Ware teilweise verwachsene Äste bis max. 10 % der Brettbreite + 30 mm
– Lärche: Größe max. 25 % der Brettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste, Größe bis zu 20 % der Profilbrettbreite
– Schwarze Punktäste bis max. 5 mm Durchmesser (auch in Gruppen)

Nicht zulässig:
– lose und ausgefallene Äste, bei max. 15 % der Ware dürfen diese jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden. Pro lfm ist ein Hirnholzdübel zulässig, wobei die Vertei-lung am Brett beliebig ist
Zulässig:
– festverwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste, Größe max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +50 mm

Nicht zulässig:
– lose und ausgefallene Äste, diese dürfen jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden.
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware, soweit die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt ist
– Größe der Ausrisse bei Kantenästen vergleichbar einem Ast
– Fichte / Tanne: max. 10 mm Durchmesser
– Kiefer / Lärche / Douglaise: max. 15 mm Durchmesser
Zulässig:
– Größe der Ausrisse max. 40 % der Astfläche. Bei Kantenästen darf die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt werden
Druckholz (Buchs) Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware, sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist
Zulässig:
Verformung Zulässig:
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Zulässig
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Harzgallen Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware
– Größe bis 5 x 50 mm oder entsprechend 250 mm²
– Anzahl bis zu 1 Stk. je lfm
– die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig
– folgende Harzgallengrößen bleiben dabei unberücksich-tigt: Fichte / Tanne: 2 x 20 mm, Kiefer / Lärche / Douglasie: 3 x 30 mm
Zulässig:
– Größe bis 10 x 100 mm oder entsprechend in mm²
- Anzahl bis zu 3 Stk. je lfm, die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig
– Harzgallen bis 3 x 30 mm bleiben unberücksichtigt
Risse Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware, nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche
– durchgehende Endrisse nicht länger als 30 mm
– durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite bei: Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie: max. 20 % der Ware, Lärche: max. 40 % der Ware

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche– durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Markröhre Zulässig:
– Fichte / Tanne: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 15 % der Brettlänge und 4 mm Breite
– Kiefer / Douglasie: Bei max. 25 % der Ware, an der Sicht-fläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite
– Lärche: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite
Zulässig:
Insektenbefall Nicht zulässig: Nicht zulässig:
Farbe Zulässig:
– Verfärbung auf der Rückseite
– Kiefer / Douglasie: Harzige (verkiente) Stellen um Äste
– Lärche: Leichte Farbunterschiede (z. B. Wasserflecken)

Nicht zulässig:
– Verfärbung auf der Sichtseite
– Kiefer / Douglasie: Sonstige verkiente Stellen auf der Sichtseite
Zulässig:
– leichte Verfärbung auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Stellen)
– Verfärbung auf der Rückseite
– Kiefer / Douglasie: Verkiente Bretter
– Lärche: Leichte Farbunterschiede aufgrund von Wasserflecken zulässig
Pilzbefall Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt »Farbe« Zulässig
Zulässig:
Harter Rotstreif, Ausmaß siehe Punkt »Farbe«

Nicht zulässig:
– Sonstiger Pilzbefall, Ausnahme siehe Punkt »Farbe«
Baumkante Zulässig:
– auf der Rückseite
– wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind
Zulässig:
- Auf der Rückseite
– wenn Nut und Feder auf ¾ der Länge davon nicht betroffen sind
Rindeeinwüsche Zulässig:
- bei max. 15 % der Ware
– Größe bis 15 mm Durchmesser oder entsprechend in mm²
Zulässig:
– in Astgröße oder entsprechend in mm²
Splint Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware Splint bis 20 % der Sichtfläche
Zulässig:

* Verband der Europäischen Hobelindustrie VEH Qualitätsrichtlinien (2016) unter http://veuh.org/de/standarts/veh-q

Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse / Fassade)

1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten, im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, sibirische und europäische Lärche sowie Douglasie.

2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14519, EN 13629

Merkmale VEH A VEH B
Äste Zulässig:
– fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl
– Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite
– teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite
– vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt
– bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen + 20 mm

Nicht zulässig:
– lose und ausgefallene Äste
– Hirnholzdübel nicht zulässig
Zulässig:
– fest verwachsene Äste in beliebiger Anzahl
– teilweise verwachsene Äste in beliebiger Anzahl
– rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl
– Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste
– bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt
– vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt
– b > 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite + 40 mm
– b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite

Nicht zulässig:
– lose und ausgefallene Äste
– Hirnholzdübel nicht zulässig
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser
Zulässig:
– Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser
Druckholz (Buchs) Zulässig:
– Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt
Zulässig:
Verformung Zulässig:
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Zulässig
– Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist
Harzgallen Zulässig:
– Größe bis 3 x 40 mm oder entsprechend
120 mm²
– Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt
– Harzgallen bis 1 x 20 mm bleiben unberücksichtigt
Zulässig:
– Größe bis 5 x 60 mm oder entsprechend 300 mm²
– Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt
– Harzgallen bis 3 x 40 mm bleiben unberücksichtigt
Risse Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche
– bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Zulässig:
– nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche
- durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes

Nicht zulässig:
– Ringschäle
Markröhre Zulässig:
– bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und max. 5 mm Breite
Zulässig:
Insektenbefall Nicht zulässig: Nicht zulässig:
Farbe Zulässig:
– Verfärbungen auf der Rückseite
– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware
– Splint gilt nicht als Verfärbung.
Zulässig:
– leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Flecken)
– Verfärbungen auf der Rückseite
– bei sibirischer Lärche: leichte Farbunter-schiede (z. B. Wasserflecken)
– Splint gilt nicht als Verfärbung
Pilzbefall Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt »Farbe«
Nicht zulässig:
– Ausnahme siehe Punkt »Farbe«
Baumkante Zulässig:
– auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben
Zulässig:
– auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben
Rindeeinwüsche Nicht Zulässig: Zulässig:
– in Astgröße oder entsprechend in mm²